
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Und zwar ohne, dass es darauf ankommt, ob ihn ein Verschulden trifft (§ 833 BGB). Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen
Schadenbeispiele aus der Praxis
Wer ein größeres Tier hält, sollte eine haben.
Wann leistet die Tierhalterhaftpflicht Versicherung?
Auch schon bei geringeren Schäden, die z.B. durch das Wedeln mit der Rute in einer fremden Wohnung, eine Vase zerstört wird, spring die Versicherung ein und ersetzt den Schaden.
Wer ein Pferd hat, hält dieses meist nicht zu Hause. Somit auch nicht unter direkter Kontrolle, Pferde können ausbrechen und ausschlagen. Beides kann einen enormen Schaden an Mensch und Geldbeutel schaffen. Im Falle, dass ein Pferd aus der Box oder vom Feld sich eigensinnig entfernt und möglicherweise einen Verkehrsunfall hervorruft, haftet die Tierhalterhaftpflicht. Auch wenn Ihr Pferd einen Menschen verletzten sollte, spring die Versicherung ein und ersetzt die anfallenden Kosten.
Wer sollte eine Tierhalterhaftpflicht abschließen?
Was wird durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgesichert?
Risiken und Schäden die abgesichert werden:
Speziell bei Hunden und Pferden lohnt es sich nach Sonderleistungen zu erkunden, da viele Anbieter eine Mitversicherung von Welpen oder Fohlen anbieten.
Bei Pferden werden auch Deckschäden, unentgeltlicher Verleih, Reitbeteiligungen und private Kutschfahrten mit abgesichert.